Wie die APA berichtet, wird dies im paraphrasierten Text des “Abkommens über die Schaffung von Frieden und zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien” wiedergegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Abkommen in Kraft tritt, nachdem die Mitteilungen über den Abschluss der internen Verfahren gemäß der nationalen Gesetzgebung der Parteien ausgetauscht wurden. Dieses Abkommen wird gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert.
