Jüngste Behauptungen in den sozialen Medien, dass Aserbaidschaner eine Barauszahlung für abgelaufene Privatisierungsgutscheine erhalten könnten, wurden von den Behörden als unbegründet zurückgewiesen.
Der Staatliche Dienst für Immobilienangelegenheiten (ƏMDX) gab eine offizielle Erklärung ab und betonte, dass die im Internet kursierenden Informationen keine rechtliche Grundlage hätten. Die Beamten stellten klar, dass die Gutscheine, die einst im Rahmen des Privatisierungsprogramms ausgegeben wurden, nicht mehr gültig sind und nicht in Geld oder andere Vermögenswerte umgewandelt werden können.
Nach Angaben der Behörde wurden alle Privatisierungsgutscheine zum 1. Januar 2011 gemäß einem Präsidialerlass vom 23. Dezember 2009 offiziell aus dem Umlauf genommen. Infolgedessen verloren die Wertpapiere ihren rechtlichen und finanziellen Wert, was bedeutet, dass Bürger keine Ansprüche oder Einkünfte daraus geltend machen können.
„Berichte über eine Entschädigung oder erneute Nutzung von Privatisierungsgutscheinen sind irreführend. Wir rufen die Bürger dazu auf, solchen Gerüchten keinen Glauben zu schenken“, betonte die Behörde.
Diese Klarstellung erfolgt vor dem Hintergrund immer wiederkehrender Spekulationen, der Staat könne das Gutscheinprogramm erneut auflegen, das in den 1990er Jahren eine zentrale Rolle bei der Massenprivatisierung spielte. Die Behörden betonen jedoch, dass dieses Kapitel bereits vor mehr als einem Jahrzehnt abgeschlossen wurde.
