Seit dem 1. Juli sind Ehen zwischen Verwandten in Aserbaidschan verboten. Laut Änderungen im Familiengesetzbuch sind Ehen zwischen Cousins und Cousinen mit gemeinsamen biologischen Großeltern sowie zwischen Onkel und Nichte oder Tante und Neffe untersagt.
Daher verlangen die Standesämter bestimmte Unterlagen, darunter die Geburtsurkunden der Eltern. Einige Bürger berichten jedoch, dass diese Dokumente verloren gegangen sind, was die Eheschließung erschwert.
Was tun in diesem Fall?
Das Justizministerium teilte mit, dass Geburtsurkunden der Eltern auf verschiedenen Wegen beschafft werden können. Gemäß Punkt 3.3 der „Regeln über die staatliche Registrierung des Personenstands“ vom 31. Oktober 2003 werden Verwandtschaftsverhältnisse zunächst über das Informationssystem des Ministeriums überprüft.
Wenn dies nicht möglich ist, müssen Kopien der Geburtsurkunden der Heiratswilligen und ihrer Eltern eingereicht werden. Haben die Eltern ihre Urkunde verloren, können sie (oder im Todesfall ihre Erben) beim Standesamt eine neue Urkunde oder eine amtliche Bescheinigung beantragen.
Sollten die Unterlagen nicht zu beschaffen sein, können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Die Standesämter informieren die Bürger jeweils, welche Dokumente benötigt werden.
Quelle: Bizim.media
