In Aserbaidschan wird weiterhin darüber debattiert, wer nach einer Scheidung für die Universitätsausbildung eines Kindes aufkommen soll – insbesondere bei Studierenden, die in kostenpflichtigen Programmen eingeschrieben sind.
Der Fall der Journalistikstudentin Aysu Mammadli verdeutlicht das Dilemma. Nachdem sie 2021 bei den Aufnahmeprüfungen 327 Punkte erzielt hatte, wurde sie in einen gebührenpflichtigen Studiengang aufgenommen, kämpft jedoch nun mit den Kosten. „Meine Eltern ließen sich scheiden, als ich acht Jahre alt war. Meine Schwester und ich erhielten zusammen 50 Manat Unterhalt. Nach meinem 18. Geburtstag hörten diese Zahlungen auf. Ich möchte, dass einer meiner Elternteile rechtlich verbindliche Unterstützung für meine jährlichen Studiengebühren leistet“, sagte Mammadli gegenüber İTV.
Die öffentliche Meinung ist gespalten. Viele Bürger sind der Ansicht, dass beide Elternteile beitragen sollten, wobei die größere Last auf den Vätern liegen sollte.
Der Anwalt Alimamed Nuriyev argumentiert, dass elterliche Verpflichtungen über die Grundbedürfnisse hinausgehen: „Sie umfassen Bildung und Entwicklung. Wenn ein Kind über 18 ist, aber noch an der Universität studiert, können die Studiengebühren in den Unterhalt einbezogen werden. In solchen Fällen kann eine Klage gegen den getrennt lebenden Elternteil eingereicht werden“, sagte er.
Das Staatliche Komitee für Familien-, Frauen- und Kinderangelegenheiten stellte klar, dass Artikel 81 des Familiengesetzbuchs die Beteiligung der Eltern an zusätzlichen Ausgaben regelt, jedoch keine direkte Unterhaltspflicht für Universitätsgebühren vorsieht. Gerichte entscheiden solche Fälle individuell und können nach derzeitiger Praxis Eltern verpflichten, die Ausbildungskosten bis zum 23. Lebensjahr des Studierenden zu tragen.
Die Debatte verdeutlicht den wachsenden Druck auf geschiedene Familien angesichts steigender Kosten der Hochschulbildung und zeigt, dass viele Studierende zwischen rechtlicher Unklarheit und finanziellen Schwierigkeiten gefangen sind.
