In der ersten Hälfte dieses Jahres führte Aserbaidschan 174 Organtransplantationen durch – von Nieren- und Leberoperationen bis hin zu Knochenmark- und Hornhauttransplantationen. Einige Eingriffe betrafen Kinder, andere Erwachsene.
Während der Organhandel streng strafbar ist, kann jeder gesunde erwachsene Bürger freiwillig ein Organ spenden, sofern strenge medizinische und rechtliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Doch das Gesetz sieht klare Ausnahmen vor: Minderjährige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kriegsgefangene – und Gefängnisinsassen. Die Anwältin Aytaj Gurbanova erklärte gegenüber Bizim.Media, dass Gefangene ausgeschlossen seien, da ihre Zustimmung nicht als völlig frei gelten könne.
„Die Haftbedingungen können Druck erzeugen und die Entscheidung einer Person beeinflussen. Da Organspende bedeutet, auf einen Teil des Körpers zu verzichten, darf sie nur freiwillig und unter freien Umständen erfolgen“, sagte sie.
Die Regel spiegelt internationale Menschenrechtsstandards wider. Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch UN-Grundsätze besagen, dass unter Zwang oder eingeschränkter Freiheit erteilte Zustimmung ungültig ist.
Viele Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Deutschland und Frankreich, verbieten Organspenden durch Häftlinge vollständig. Andere erlauben sie nur unter strenger Aufsicht unabhängiger Kommissionen und Menschenrechtsbeobachter.
Mit diesem Ansatz orientiert sich Aserbaidschan an globalen Standards – und geht in mancher Hinsicht sogar darüber hinaus. Das leitende Prinzip, so Experten, ist einfach: Wer nicht frei ist, kann keine wirklich freie Entscheidung treffen.
