In Aserbaidschan wurden neue Anforderungen für die Eheschließung eingeführt.
Um Verwandtenehen zu verhindern, verlangt das Gesetz nun, dass Heiratswillige nicht nur ihre eigene Geburtsurkunde, sondern auch die ihrer Eltern vorlegen müssen.
Das Fehlen von Geburtsurkunden im elektronischen System bereitet manchen zusätzlich Schwierigkeiten.
Ein Bürger, der sich an die Redaktion von Milli.az wandte, berichtete, dass die Geburtsurkunde seines Vaters verloren gegangen und nicht auffindbar sei. Dadurch verzögert sich der Eheschließungsprozess.
Außerdem haben manche Bürger keinen Kontakt zu einem Elternteil oder stehen vor anderen Lebensumständen, was die neuen Anforderungen noch problematischer macht.
