Das Parlament hat beschlossen, ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die in den Strafvollzugsanstalten des Landes eine Strafe verbüßen, in den Kreis der Anspruchsberechtigten für die obligatorische Krankenversicherung aufzunehmen.
Wie Report berichtet, wurden die entsprechenden Änderungen am Gesetz „Über die Krankenversicherung“ heute in erster Lesung angenommen.
Nach geltendem Recht gelten in Aserbaidschan neben den Bürgern auch Ausländer, die unter dem Schutz des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge stehen, als versichert.
Die vorgeschlagenen Änderungen erweitern diese Liste und schließen künftig auch Ausländer und Staatenlose ein, die in Haft sind, eine Freiheitsstrafe oder lebenslange Strafe verbüßen.
