Das Ministerkabinett hat neue Regelungen im Einklang mit den Änderungen des Gesetzes „Über Arbeitsrenten“ verabschiedet. Demnach werden künftig alle Informationen über die Bewilligung, Ablehnung, Neuberechnung und andere wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit Renten über das elektronische Informationssystem der Regierung verfügbar sein.
Diese Mitteilung machte Vugar Bairamow, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, Industrie und Unternehmertum des Milli Medschlis, in einem Facebook-Beitrag öffentlich.
Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass über das elektronische System bereitgestellte Daten nun rechtlich den offiziellen Entscheidungen gleichgestellt sind.
Die beschlossenen Änderungen werden den Entscheidungsprozess in allen Bereichen des Rentenwesens — von der Erstbewilligung bis zum Wechsel zwischen verschiedenen Rentenarten — deutlich beschleunigen. Im Rahmen des proaktiven Rentenvergabe-Systems wird das neue Modell insbesondere die Verfahren zur Neuberechnung und Änderung der Rentenkategorie vereinfachen.
Die Digitalisierung der Renteninformationen über das staatliche elektronische System wird ein starkes Instrument zur Förderung der Transparenz aller Rentenprozesse darstellen und den Bürgern einen einfacheren Zugang zu den erforderlichen Daten ermöglichen. Dieser digitale Ansatz erweitert nicht nur die elektronischen Möglichkeiten des Rentensystems, sondern eröffnet auch neue Perspektiven für gegenwärtige und künftige Rentner. In einigen Fällen kann die weitergehende Digitalisierung der Rentenneuberechnung sogar zu höheren Rentenbeträgen führen.
