Im Rahmen des „Abkommens zwischen der Republik Aserbaidschan und der Europäischen Union über die Rückübernahme von Personen, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten“, sind am 9. Oktober 40 aserbaidschanische Staatsbürger aus Deutschland zurückgekehrt.
Dies teilte der Staatliche Migrationsdienst Aserbaidschans mit.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die unter der Koordination des Dienstes tätige Arbeitsgruppe für Reintegration Maßnahmen ergreift, um die Probleme der rückgeführten Bürger rasch zu lösen und deren effektive und nachhaltige sozioökonomische Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.
