Die Milli Mädschlis hat in erster Lesung eine Reihe von Änderungen des Gesetzes „Über Hypotheken“ verabschiedet, die es Hypothekengläubigern in Aserbaidschan ermöglichen, ihre vorrangigen Rückzahlungsrechte auf Grundlage einer gegenseitigen Vereinbarung zu ändern.
Wie Report berichtet, wurden die vorgeschlagenen Änderungen während der Parlamentssitzung am Freitag diskutiert und angenommen. Nach den neuen Bestimmungen muss jede Vereinbarung über die Änderung des Vorrangs bei der Hypothekenrückzahlung notariell beglaubigt und im staatlichen Register offiziell eingetragen werden.
Das Dokument schreibt außerdem vor, dass Änderungen der Rückzahlungspriorität zwischen Hypothekengläubigern innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreichung sowohl im Staatlichen Immobilienregister als auch im Offiziellen Register für bewegliches Vermögen vermerkt werden müssen.
Darüber hinaus sehen die Änderungen vor, dass bei einer Übertragung des Vorrangs die staatliche Gebühr von dem Hypothekengläubiger zu zahlen ist, der dieses Recht erwirbt.
