Bei der Kreditvergabe sammeln Banken umfassende Informationen über den Kreditnehmer – Wohnadresse, Arbeitsplatz, Kreditgeschichte. Doch viele Finanzinstitute gehen weiter und verlangen Telefonnummern von Verwandten, Freunden oder Kollegen. Wenn Zahlungen ausbleiben, rufen Banken diese Personen an und machen sie so ungewollt zu Beteiligten der Kreditbeziehung.
Ein Betroffener erzählt:
„Stellen Sie sich vor, jemand geht zur Bank, gibt sich als Ihr Bekannter aus und gibt Ihre Telefonnummer an, als wären Sie Bürge oder Zeuge. Dann ruft die Bank an, und Sie müssen erklären: ‘Ich habe keinen Kredit unterschrieben, keine Unterlagen eingereicht – warum rufen Sie mich an?’“
Ein weiteres Beispiel zeigt das Problem deutlich:
„Ein Bekannter nahm einen Kredit auf und gab meine Nummer an. Kurz darauf rief mich die Bank an und forderte mich auf, ihn an die Zahlung zu erinnern. Als ich erklärte, dass der Kredit nicht meiner sei, sagten die Mitarbeiter: ‘Ihre Nummer steht im System, daher dürfen wir Sie kontaktieren.’“
Der Ökonom Emin Kerimov lehnt diese Praxis strikt ab:
„Wenn mit einer Person kein Kredit- oder Bürgschaftsvertrag geschlossen wurde, ist es rechtswidrig, sie zur Zahlung aufzufordern oder als Bürgen zu bezeichnen. Der Kreditnehmer kann die Telefonnummern von Angehörigen nur für Notfälle angeben, aber diese Personen tragen keine rechtliche Verantwortung für den Kredit.“
Rechtsanwalt Samir Suleymanov betont, dass die Forderung von Drittpersonendaten durch Banken eine rechtliche Grauzone darstellt:
„Dies wird durch Artikel 41 des Bankgesetzes der Republik Aserbaidschan geregelt. Laut Gesetz dürfen Informationen über den Kreditnehmer nur mit dessen Zustimmung weitergegeben werden. Die Bank darf zusätzliche Kontakte nicht verlangen, sondern lediglich vorschlagen. Doch selbst dann werden die Rechte Dritter verletzt, die Informationen über fremde Schulden anhören müssen, obwohl sie keine Verbindung zur Bank haben“, erklärte er.
