Im Jahr 2026 wird die Obergrenze der inländischen Staatsverschuldung Aserbaidschans bei 2 Milliarden Manat liegen, während die Obergrenze der ausländischen Staatsverschuldung 6 Milliarden Manat betragen wird.
Dies geht aus dem Gesetzentwurf „Über den Staatshaushalt für 2026“ hervor.
Den Angaben zufolge bleiben diese Werte im Vergleich zu den genehmigten Prognosen für 2025 auf demselben Niveau, bedeuten jedoch einen Anstieg um 71,4 %.
Die Obergrenze für staatliche Bürgschaften wurde auf 3 Milliarden Manat festgelegt, was einem Anstieg um 50 % entspricht.
