Bedenken über die wachsende Zahl von Haustieren in Mehrfamilienhäusern — häufig verbunden mit Lärm und unangenehmen Gerüchen — haben in Baku zu öffentlicher Diskussion geführt.
Jüngste Beiträge in sozialen Medien behaupteten, dass neue Beschränkungen eingeführt wurden, die Bewohnern erlauben, höchstens einen Hund und zwei Katzen pro Haushalt zu halten.
Was besagt das Gesetz tatsächlich?
Nach Angaben des Juristen Rashid Jafarov, der mit Bizim.Media sprach, sind diese Beschränkungen rechtlich begründet. Gemäß dem Gesetz über Verwaltungsverstöße der Republik Aserbaidschan dürfen Bewohner in Mehrparteienhäusern einen Hund oder zwei Katzen halten.
Eine Überschreitung dieses Limits stellt einen Verwaltungsverstoß dar und wird mit einer Geldstrafe von 200 Manat geahndet.
Die Vorschriften zur Tierhaltung sind in der Resolution Nr. 38 des Ministerkabinetts vom 9. März 2011 festgelegt. Diese Verordnung definiert die Bedingungen für die Tierhaltung, die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie den Rahmen für die veterinär- und hygienische Aufsicht durch lokale Behörden.
Tierhalter müssen sicherstellen, dass ihre Tiere keine Belästigung für Nachbarn verursachen und dass Hygiene- und Gesundheitsstandards eingehalten werden. Wohnungen, in denen große Hunderassen gehalten werden, müssen ein Warnschild mit dem Bild eines Hundes und der Aufschrift „Gefährliches Tier“ anbringen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Aserbaidschanischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (AFSA) in Zusammenarbeit mit den lokalen Exekutivbehörden überwacht.
