Wie die APA berichtet, ist dies im paraphierten Text des „Abkommens über die Errichtung von Frieden und zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien“ vermerkt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parteien, ohne Artikel XIV zu beeinträchtigen, alle bestehenden staatlichen Ansprüche, Beschwerden, Einwände, Forderungen, Verfahren und Streitigkeiten zwischen ihnen bis zur Unterzeichnung des vorliegenden Abkommens in jedem rechtlichen Bereich innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Abkommens zurückziehen, einstellen oder anderweitig lösen werden. Darüber hinaus werden die Parteien in Zukunft keine solchen Ansprüche, Beschwerden, Einwände, Forderungen und Verfahren gegeneinander einleiten und sich in keiner Weise daran beteiligen, selbst wenn sie von einer dritten Partei gegen eine der Parteien eingeleitet werden.
Die Parteien verpflichten sich außerdem, keine feindlichen Schritte gegeneinander im diplomatischen, informationsbezogenen und anderen Bereichen zu unternehmen, diese Schritte nicht zu fördern und nicht daran teilzunehmen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Konsultationen miteinander durchgeführt.
