Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Aserbaidschan müssen künftig mit Geldbußen rechnen, wenn sie gesetzliche Auflagen bei der Bereitstellung von Dienstleistungen oder der Umsetzung von Projekten — insbesondere mit ausländischer Finanzierung — verletzen.
Laut den von Präsident Ilham Aliyev unterzeichneten Änderungen am Gesetz über Ordnungswidrigkeiten legt der neue Artikel 432-1 konkrete Strafen für Verstöße fest.
Reicht eine NGO Verträge über aus dem Ausland finanzierte Leistungen oder Arbeiten nicht fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein, werden Verantwortliche mit 1.500 bis 2.500 Manat, juristische Personen mit 5.000 bis 7.000 Manat bestraft.
Die Erbringung von Leistungen, Durchführung von Arbeiten oder Annahme von Geldern oder Sachmitteln aus dem Ausland ohne Vertrag — oder auf Basis eines nicht registrierten Vertrags — zieht Strafen von 2.500 bis 5.000 Manat für Verantwortliche und 8.000 bis 15.000 Manat für juristische Personen nach sich.
Auch Banken und andere Zahlungsdienstleister, die Transaktionen auf Grundlage solcher nicht registrierten Verträge abwickeln, werden zur Kasse gebeten: 2.500 bis 5.000 Manat für Verantwortliche und 5.000 bis 8.000 Manat für juristische Personen.
Ziel der Änderungen ist es, die Kontrolle über NGO-Aktivitäten mit ausländischer Finanzierung zu verschärfen und die Einhaltung der nationalen Gesetzgebung zu gewährleisten.
