In Aserbaidschan werden die Schwellenwerte zur Bestimmung des Schadens bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht angepasst. Das Strafgesetzbuch erhält die neue Kategorie „besonders großer Schaden“.
Laut dem heute im Parlamentsausschuss für Rechtspolitik und Staatsaufbau diskutierten Entwurf gilt künftig:
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„Erheblicher Schaden“: 200.000–500.000 Manat,
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„Großer Schaden“: 500.000–1.000.000 Manat,
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„Besonders großer Schaden“: über 1.000.000 Manat.
Bisher lag der „erhebliche Schaden“ bei 10.000–50.000 Manat, „großer Schaden“ ab 50.000 Manat.
Darüber hinaus soll strafrechtliche Verantwortung für horizontale und vertikale wettbewerbsbeschränkende Absprachen, abgestimmte Handlungen sowie Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gelten — außer in gesetzlich erlaubten Fällen —, sofern erheblicher Schaden oder Gewinn entsteht.
Quelle: Report
