Die Aserbaidschanische Agentur für Bildungsqualitätskontrolle erkennt keine Qualifikationen an, die ausschließlich online erworben wurden oder bei denen Studierende nie physisch an ausländischen Hochschulen anwesend waren.
Das erklärte der Vorsitzende der Agentur, Tural Ahmedov.
Ahmedov verwies auf Punkt 4 der „Regeln zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen ausländischer Staaten“, die mit dem Präsidialdekret Nr. 2306 vom 18. August 2023 verabschiedet wurden. Danach werden Abschlüsse nur anerkannt, wenn sie im Rahmen von Präsenz- oder Teilzeitprogrammen nach traditionellen Lehrmethoden erworben wurden – zusätzlich zur Akkreditierung und staatlichen Lizenz im Herkunftsland.
Für Vollzeitprogramme (vier Jahre) gilt: Studierende müssen sich pro Studienjahr mindestens 4 Monate im Land aufhalten, insgesamt mindestens 21 Monate. Für Medizin und Gesundheitsfächer ist die vollständige Ausbildung im Studienland verpflichtend. Bei Fernstudiengängen müssen Antragsteller mindestens 25 Tage pro Studienjahr im jeweiligen Land anwesend sein.
Quelle: Oxu.az
