Russische Zollbeamte haben ein Strafverfahren eingeleitet, nachdem sie im Gepäck eines aus Baku kommenden Passagiers am Flughafen Bolshoye Savino in Perm eine Pflanze mit narkotischen Inhaltsstoffen entdeckt hatten.
Nach Angaben des Zollamts Perm wurde der Reisende aus Aserbaidschan festgenommen, nachdem er versucht hatte, durch den „grünen Korridor“ zu gehen und damit erklärte, keine überprüfungspflichtigen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten ein 405-Gramm-Paket getrocknetes Pflanzenmaterial in seiner Tasche.
Eine fachliche Untersuchung identifizierte die Substanz als Peganum harmala (in Aserbaidschan als „Uzerlik“ bekannt), ein traditionelles Kraut, das oft verbrannt wird, um den bösen Blick abzuwehren. Nach russischem Recht wird der Bestandteil Harmine jedoch als kontrollierte Betäubungsmittelsubstanz eingestuft.
„Der Mann gab an, die Pflanze für den persönlichen Gebrauch gekauft zu haben“, teilte der Zolldienst mit. „Dennoch wurde ein Strafverfahren wegen großangelegten Drogenschmuggels eingeleitet.“
Der Vorfall verdeutlicht die Unterschiede in den nationalen Vorschriften: Während Uzerlik in Aserbaidschan häufig verkauft und für Volksrituale verwendet wird, ist sein Wirkstoff nach russischem Betäubungsmittelgesetz verboten.
