Das Justizministerium Aserbaidschans hat eine offizielle Warnung an Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen: Die Mitnahme der Pflanze Uzerlik (lateinisch Peganum harmala) über internationale Grenzen kann zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen.
In den vergangenen Wochen sei es laut Ministerium vermehrt zu Festnahmen an Grenzübergängen gekommen, weil Reisende Uzerlik – auch bekannt als Steppenraute – mit sich führten. Die Pflanze wird zwar in der Volksmedizin und bei kulturellen Ritualen in Aserbaidschan häufig verwendet, enthält jedoch psychoaktive Alkaloide wie Harmalin und Harmin, die in vielen Ländern als kontrollierte oder verbotene Substanzen gelten.
„In einigen Staaten wird der Besitz oder die Einfuhr solcher Substanzen als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eingestuft“, warnte das Ministerium.
Daher empfiehlt das Justizministerium dringend, auf die Mitnahme von Uzerlik in jeglicher Form – ob als ganze Pflanze, Samen, Extrakt oder verarbeitete Produkte – zu verzichten, sowohl bei Ausreisen aus Aserbaidschan als auch bei Einreisen aus dem Ausland.
Zur Aufklärung der Bevölkerung hat das Zentrum für forensische Expertise des Ministeriums eine Informationsbroschüre erstellt. Diese enthält Details zur Herkunft der Pflanze, ihrer chemischen Zusammensetzung, dem rechtlichen Status in verschiedenen Ländern sowie möglichen strafrechtlichen Folgen im Falle eines Verstoßes.
Mit dieser Initiative will das Ministerium ungewollte Gesetzesverstöße verhindern – und Reisende vor unangenehmen Zwischenfällen im Ausland schützen.
