Das Ministerkabinett hat Änderungen an den „Regeln zur Genehmigung der Tätigkeit ausländischer Konformitätsbewertungsstellen im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan“, die am 30. Mai 2014 verabschiedet wurden, vorgenommen.
In diesem Zusammenhang unterzeichnete Premierminister Ali Asadov eine neue Anordnung.
Gemäß der neuen Regelung wird die Entscheidung über die Genehmigung der Tätigkeit künftig unter der Voraussetzung der Gültigkeit des Akkreditierungsdokuments getroffen; das Genehmigungszertifikat wird innerhalb von zwei Arbeitstagen an die antragstellende Institution ausgestellt und übermittelt.
Stellt sich heraus, dass das Akkreditierungsdokument einer ausländischen Bewertungsstelle ungültig ist, wird die Genehmigung verweigert und eine Kopie dieser Entscheidung innerhalb von zwei Arbeitstagen an die antragstellende Stelle gesendet.
Bislang betrug diese Frist einen Tag.
Aserbaidschans Regierung hat das Genehmigungsverfahren für ausländische Bewertungsstellen aktualisiert
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