Die Zentralbank von Aserbaidschan (CBA) hat die “Regeln zur Übermittlung von Kreditnehmerinformationen an das zentrale Kreditregister” überarbeitet. Die Änderungen verkürzen die Fristen und erweitern die Meldepflichten.
Laut der von CBA-Präsident Taleh Kazimov unterzeichneten Anordnung müssen Banken Daten zu neuen Krediten und Rückzahlungen nun innerhalb eines Arbeitstages melden. Andere Informationen zu Kreditnehmern — außer Finanzberichte — sind innerhalb der ersten 4 Arbeitstage des Folgemonats einzureichen. Finanzberichte müssen mindestens einmal jährlich übermittelt werden.
Bisher waren neue Kreditdaten spätestens am 4. Arbeitstag des Folgemonats fällig. Die Änderungen erlauben es Banken, Nichtbank-Kreditinstituten und Kreditgenossenschaften, bestehende Einträge selbst zu korrigieren. Bei Gemeinschaftskrediten wird der Gesamtbetrag bei jedem Mitkreditnehmer vermerkt, mit Hinweis auf die gemeinsame Haftung.
Die Regeln treten 6 Monate nach Veröffentlichung für Banken und 9 Monate später für andere Institute in Kraft.
