In den letzten Jahren werden in Aserbaidschan Gerichtsverfahren und rechtliche Beschränkungen im Zusammenhang mit Kreditschulden intensiv diskutiert. Eine der zentralen Fragen bleibt die Haftung von Bürgen und die Möglichkeit, dass auch gegen sie ein Ausreiseverbot verhängt werden kann.
Der Cybersicherheitsexperte Elvin Abbasov erklärte gegenüber Patrulaz.az:
“Ein Bürge trägt die gleiche Verantwortung wie der Kreditnehmer. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger die Zahlung vom Bürgen verlangen. Ein Ausreiseverbot ist jedoch ausschließlich durch ein Gerichtsurteil möglich. Wird die Schuld nicht beglichen und ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, kann das Gericht sowohl dem Kreditnehmer als auch dem Bürgen die Ausreise untersagen.”
Abbasov betonte, dass solche Maßnahmen auf Grundlage des Vollstreckungsgesetzes und gerichtlicher Entscheidungen angewendet werden und der Bürge rechtlich denselben Pflichten unterliegt wie der Schuldner.
Daher gilt: Im Falle einer Nichtzahlung haften sowohl Kreditnehmer als auch Bürge, und ein Ausreiseverbot kann nur durch ein Gericht verhängt werden.
