Im digitalen Zeitalter und trotz wissenschaftlicher Fortschritte bestehen Aberglauben nicht nur fort, sondern nehmen neue Formen an. Manche Länder wollen ihre Gesetzgebung verschärfen und Geldstrafen verhängen. In Aserbaidschan sind die Tätigkeiten von Wahrsagern bislang unreguliert, sodass sie offen „magische Dienstleistungen“ anbieten können. Moderne „Hexer“ nutzen soziale Netzwerke, streamen live und werben für ihre Angebote – und gewinnen zahlreiche Kunden.
Was passiert, wenn Aserbaidschan nach dem Vorbild anderer Staaten beginnt, sowohl Wahrsager als auch ihre Klienten zu bestrafen?
Jurist Vusal Jafarov erklärt: „Derzeit sind Wahrsagerei und ähnliche Tätigkeiten weder administrativ noch strafrechtlich verboten. Verursachen sie jedoch Schaden, können sie wegen Betrugs belangt werden.“
Die Strafe hängt von der Schadenshöhe ab: „Übersteigt der Schaden 500 Manat, greift Artikel 178 des Strafgesetzbuches (Betrug). Liegt er darunter, wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.“
Jafarov betont, dass als erster Schritt die Werbung für solche Dienste untersagt werden sollte: „Bußgelder sind effektiv, doch zunächst muss die Tätigkeit selbst gesetzlich verboten werden. Dann kann der Verwaltungsstrafenkodex Sanktionen vorsehen.“
Nachbarländer gehen bereits voran. In Tadschikistan wurden 2024 Strafen für Wahrsagerei und Hexerei eingeführt. Zudem schlägt das Parlament vor, auch Kunden bis zu 750 Somoni (etwa 140 Manat) zu bestrafen.
