Im heutigen digitalen Raum verbergen sich immer mehr Menschen hinter erfundenen Namen und Nicknames. Manche nutzen die Anonymität harmlos oder konstruktiv, andere erstellen gezielt Fake-Konten, um Beleidigungen, Drohungen oder Verleumdungen zu verbreiten. Viele glauben fälschlicherweise, diese “digitale Maske” mache sie straflos. Doch das aserbaidschanische Recht sieht strenge Maßnahmen dagegen vor.
Jurist Zahid Garaev betonte, dass die meisten Bürger die bestehenden rechtlichen Mechanismen nicht kennen:
„Strafverfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung über Fake-Profile werden nur auf Grundlage einer Beschwerde eingeleitet. Da Millionen Menschen soziale Medien nutzen, ist eine Identifizierung ohne Anzeige praktisch unmöglich.“
Er erinnerte daran, dass im aserbaidschanischen Strafgesetzbuch eigens der Artikel 148-1 eingeführt wurde, wonach öffentliche Beleidigungen oder Verleumdungen über Fake-Konten als Straftat gelten.
Vorgesehene Strafen sind: Geldbußen zwischen 1.000 und 1.500 Manat, 360 bis 480 Stunden gemeinnützige Arbeit, bis zu zwei Jahre Korrekturarbeit oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.
