In Aserbaidschan soll künftig ein Führerschein zum Fahren eines Mopeds verpflichtend sein. Dazu wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des „Straßenverkehrsgesetzes“ vorbereitet. Nach Beratung im Fachausschuss soll das Dokument am 17. Oktober im Plenum des Milli Majlis diskutiert werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Mopeds registriert und staatlich zugelassen werden müssen. Zudem soll die bisherige Vorschrift, wonach diese Fahrzeuge nur auf dem äußersten rechten Fahrstreifen fahren durften, aufgehoben werden.
Außerdem wird das Mitführen von Ladung, die die Fahrzeugabmessungen um mehr als 0,5 Meter übersteigt oder das Fahren beeinträchtigt, verboten.
Nach geltendem Recht darf man ab 16 Jahren Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds und Fahrzeuge der Unterkategorie A1 fahren. Die A1-Kategorie gilt für Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 kW.
Ein Moped ist laut Gesetz ein zwei- oder dreirädriges Fahrzeug mit einem Motor von höchstens 50 cm³ und einer konstruktiven Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; dazu zählen auch Fahrräder mit Hilfsmotor und ähnliche Fahrzeuge.
Der Verkehrsexperte Yasin Mustafayev betonte, dass Mopedfahrer zumindest die Grundregeln des Straßenverkehrs kennen sollten.
„In letzter Zeit sehen wir eine Zunahme von Unfällen mit diesen Fahrzeugen. Gestern war ich selbst Zeuge von zwei solchen Fällen. Unkenntnis der Regeln gefährdet alle – Passagiere, Fahrer und Fußgänger. Daher ist dieser Schritt wichtig, um Unfälle zu reduzieren und die Verantwortung zu erhöhen. Der Erwerb des Führerscheins sollte jedoch so einfach wie möglich sein – jeder Bürger sollte die Prüfung leicht ablegen können“, sagte er.
Mustafayev schlug vor, die Moped-Führerscheinprüfung über das Staatliche Prüfungszentrum (SEC) abzunehmen:
„Es wäre besser, wenn die Prüfung nicht von der Verkehrspolizei, sondern vom SEC durchgeführt würde. Dieses Zentrum kann das Verfahren transparenter und objektiver gestalten“, erklärte er.
Quelle: Bizim.Media
