Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte – das sind gemeinsame Werte, die Aserbaidschan und Kenia verbinden.
Wie Report berichtet, erklärte dies der Generalstaatsanwalt Kenias, Renson Ingonga, auf der internationalen Konferenz „Hüter der Souveränität: Der Status der Staatsanwaltschaft in der Verfassung“ in Baku.
Er betonte, dass die Verfassung Aserbaidschans, die 1995 per Referendum verabschiedet wurde, ein lebendiger Ausdruck der Souveränität, Einheit und des Willens des Landes sei, einen demokratischen Staat auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit aufzubauen.
„Die Verfassung verankert die Prinzipien der Gleichheit, der Menschenwürde und der sozialen Gerechtigkeit und bildet eine solide Grundlage für die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten jedes Bürgers. Eine ihrer wichtigsten Eigenschaften ist die Anerkennung des Volkes als Quelle der Staatsgewalt. Dieses grundlegende Prinzip stellt sicher, dass die Regierung nach dem Willen und im Interesse des Volkes handelt. Aufgabe der Staatsanwälte ist es, dafür zu sorgen, dass diese Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag spürbar sind. Wir sind verpflichtet, in jedem Strafverfahren die Unschuldsvermutung zu wahren, faire Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Würde der Opfer zu schützen“, sagte Ingonga.
