In Aserbaidschan unterliegen private, staatlich registrierte und lizenzierte medizinische Einrichtungen planmäßigen Kontrollen.
Wie die Leiterin der Rechtsabteilung des Zentrums für Analytische Expertise (ZAE), Tamam Hassanova, in einem Instagram-Livestream des Gesundheitsministeriums erklärte, betreffen diese Kontrollen ausschließlich registrierte und lizenzierte Einrichtungen.
Wird jedoch in einem Kosmetiksalon oder einem nichtmedizinischen Betrieb illegale medizinische Tätigkeit festgestellt, kann eine Prüfung nur auf Grundlage einer Bürgerbeschwerde, einer Medienmeldung oder einer dokumentierten staatlichen Untersuchung erfolgen.
Die Strafen sind hoch: 2.000–3.000 Manat für Privatpersonen, 5.000–10.000 für Verantwortliche und 20.000–30.000 für juristische Personen. Bei wiederholten Verstößen wird der Fall an die Strafverfolgungsbehörden übergeben.
Hassanova betonte zudem, dass bei nachgewiesenem Gesundheitsschaden die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet.
