„Es gibt kein Wasser, um meinen Enkel zu baden.“
Das sagte der ehemalige Abgeordnete Etibar Alijew und äußerte sich empört über die kritische Lage der Wasserversorgung im Land.
Der Ex-Parlamentarier betonte, dass der Wassermangel in den Sommermonaten ein katastrophales Ausmaß erreicht hat. Vertreter der Wasserwerke erklärten auf Beschwerden der Bürger, dass in einigen Regionen das Wasser nur nach einem festen Zeitplan – nämlich für 4, 8 oder 12 Stunden pro Tag – geliefert wird.
Diese Praxis wirft die Frage auf: Wie legal sind solche Einschränkungen in einer Zeit, in der die Bevölkerung einen maximalen Wasserbedarf hat?
Jurist Vusal Dschafarov analysierte die Situation und stellte klar: Die geltende Gesetzgebung in Aserbaidschan sieht eine zeitlich begrenzte Wasserversorgung als legale Praxis nicht vor.
„Im Gegenteil: Nach dem Gesetz über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist das Abstellen des Wassers nur in ganz bestimmten und klar geregelten Ausnahmefällen erlaubt“, betonte er.
Artikel 12 des genannten Gesetzes verpflichtet die Wasserversorger, ein effektives und unterbrechungsfreies System zur Wasserversorgung in ihrem Verantwortungsbereich zu organisieren und zu betreiben. Die Gesetzgebung nennt eindeutig die Ausnahmen, in denen eine Unterbrechung erlaubt ist: schriftlicher Antrag des Verbrauchers, Reparatur- oder Notfallarbeiten, Umweltprobleme an der Wasserquelle oder Zahlungsrückstände.
„Das Gesetz sieht keine Wasserlieferung nach Zeitplan vor, also mit 4-, 8- oder 12-stündigen Unterbrechungen – egal zu welchem Zweck. Liegt kein Notfall oder technischer Grund vor, ist diese Praxis illegal“, so Dschafarov.
Er verwies auch auf Artikel 27, wonach bei Unterbrechungen wegen technischer Arbeiten diese innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen und die Bevölkerung mit alternativen Wasserquellen versorgt werden muss.
„Laut Artikel 29 darf nur die Wasserversorgung für Gartenbewässerung und öffentliche Zwecke im Falle von Ressourcenknappheit unterbrochen werden“, erklärte der Jurist.
Dschafarov fügte hinzu, dass die Behörden die Einschränkungen mit technischen und infrastrukturellen Problemen begründen, aber unklar bleibt, auf welcher gesetzlichen oder internen Grundlage diese Entscheidung beruht.
„Das wirft Fragen sowohl hinsichtlich der Transparenz als auch der rechtlichen Grundlage auf“, betonte Dschafarov.
