Der Staatliche Steuerdienst Aserbaidschans hat eine Leitlinie veröffentlicht, wie Einnahmen aus Kryptowährungsoperationen gemäß der Gesetzgebung des Landes besteuert werden.
Laut der Erklärung müssen Personen, die Einnahmen aus Krypto-Transaktionen erzielen, sich bei den Steuerbehörden registrieren und eine Steueridentifikationsnummer (TIN) erhalten.
“Im aserbaidschanischen Steuerrecht existiert ein Mechanismus zur Besteuerung von Einkünften aus nicht-unternehmerischen Tätigkeiten, einschließlich Einkünften aus Krypto-Transaktionen. Personen, die solche Einkünfte erhalten, müssen ihre Pflichten durch Registrierung bei den Steuerbehörden erfüllen”, erklärte der Dienst.
Gemäß Artikel 99.3.8 des Steuergesetzbuchs gilt jedes Einkommen, das den Wert der Vermögenswerte eines Steuerpflichtigen erhöht – abgesehen von Löhnen – als nicht-unternehmerisches Einkommen. Artikel 101.2 legt fest, dass solche jährlichen Einkünfte mit einem pauschalen Steuersatz von 14% besteuert werden.
Steuerpflichtige müssen bis zum 31. März des Folgejahres eine persönliche Einkommenssteuererklärung einreichen und die Steuer an den Staatshaushalt zahlen. Der zu versteuernde Betrag wird als Differenz zwischen dem Erwerbspreis der Kryptowährung und ihrem Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet.
Diese Klarstellung signalisiert Aserbaidschans Absicht, den schnell wachsenden Krypto-Sektor formell in sein Steuersystem zu integrieren. Finanzexperten warnen jedoch, dass die Pauschalsteuer für Kleinunternehmer Compliance-Probleme verursachen könnte und das Tempo der Krypto-Akzeptanz im Land beeinflussen könnte.
