Im Rahmen eines vom Staatssicherheitsdienst (SSD) eingeleiteten Strafverfahrens wurden Kryptowährungen beschlagnahmt, die einer organisierten Gruppe zugeschrieben werden.
Die Entscheidung traf das Bezirksgericht Sabael in Baku.
Nach Artikel 99-1 des Strafgesetzbuches bedeutet „besondere Konfiskation“ die zwangsweise und entschädigungslose Einziehung von Tatmitteln sowie von Vermögenswerten, die durch Straftaten erlangt wurden, zugunsten des Staates.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung definiert kriminell erlangtes Vermögen als alle Geldmittel, bewegliche oder unbewegliche, materielle oder immaterielle Güter, einschließlich virtueller Vermögenswerte, die direkt oder indirekt aus Straftaten stammen. Virtuelle Vermögenswerte gelten als digitale Darstellungen von Werten, die für Zahlungen oder Investitionen genutzt werden.
Dementsprechend ordnete das Gericht im Verfahren gegen den festgenommenen B.H.R. und andere Beteiligte die Beschlagnahme ihrer Kryptowährungen an. Die Entscheidung wurde zur Vollstreckung an internationale Anbieter von Diensten für virtuelle Vermögenswerte weitergeleitet.
