Betrugsvorwürfe
Neue Einzelheiten sind zur Verhaftung der aserbaidschanischen Sängerin Raksana Ismayilova bekannt geworden, die wegen schwerwiegenden Betrugs angeklagt ist.
Der Fall reicht ins Jahr 2022 zurück. Damals soll sie versprochen haben, die Freilassung eines in Moskau inhaftierten aserbaidschanischen Geschäftsmanns zu erwirken. Dessen Angehörige gaben an, ihr dafür 520.000 US-Dollar überwiesen zu haben. Doch der Geschäftsmann kam nie frei, und nach wiederholten Beschwerden wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Ismayilova soll außerdem Goldschmuck im Wert von 35.000 Manat unrechtmäßig erlangt haben.
Sie ist nach Artikel 178.4 des Strafgesetzbuchs von Aserbaidschan (Betrug mit erheblichem Schaden) angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr 10 bis 14 Jahre Haft. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Anklage fallen gelassen werden kann, wenn der gesamte Schaden sowie staatliche Gebühren ersetzt werden.
Stellungnahme der Verteidigung
Ihr Anwalt, Ilgar Rustamov, erklärte gegenüber Teleqraf, seine Mandantin weise alle Vorwürfe zurück.
„Frau Raksana wird nach Artikel 178 des Betruges beschuldigt, doch sie gesteht nichts ein. Der Streit stammt aus dem Jahr 2022 und betrifft nur einen einzigen Beschwerdeführer. Es handelt sich um eine rein finanzielle Angelegenheit“, sagte er.
Rustamov betonte, dass sich Ismayilova nicht versteckt habe: Sie sei oft ins Ausland gereist und immer wieder nach Aserbaidschan zurückgekehrt. „Ihre letzte Rückkehr steht in keinem Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen“, so der Anwalt.
Derzeit sitzt die Sängerin auf Anordnung eines viermonatigen Haftbefehls im Polizeirevier des Bezirks Sabunchu. Am 18. August soll Berufung eingelegt werden. In den kommenden Tagen wird ihre Überstellung in eine Untersuchungshaftanstalt erwartet.
Wie geht es weiter?
Der Fall sorgt wegen der hohen Geldsummen und des Prominentenstatus der Sängerin für Aufsehen. Der weitere Verlauf hängt nun von den Ermittlungen, einer möglichen Rückzahlung sowie vom Ergebnis des Berufungsverfahrens ab.
