Ab dem 2. September 2025 müssen die meisten Antragsteller auf ein US-Nichteinwanderungsvisum — einschließlich Personen, die ihr Visum verlängern — zu einem persönlichen Interview mit einem Konsularbeamten erscheinen. Das gab die US-Botschaft in Aserbaidschan unter Berufung auf die offizielle Website des US-Außenministeriums bekannt.
Diese Änderung betrifft nahezu alle Visumantragsteller, auch Kinder unter 14 Jahren und Erwachsene über 79, die bisher oft vom Interview ausgenommen waren.
Wer ist vom Interview befreit?
Inhaber von Diplomaten- und Dienstvisa (A-1, A-2, C-3 [außer Begleitpersonal und Hausangestellte], G-1 bis G-4, NATO-1 bis NATO-6, TECRO E-1)
Antragsteller auf Diplomaten- oder Dienstvisa
Antragsteller, die ein B-1, B-2 oder kombiniertes B1/B2-Visum (oder eine Grenzübertrittskarte für mexikanische Staatsbürger) innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf erneuern, sofern sie bei der Ausstellung des vorherigen Visums mindestens 18 Jahre alt waren
Konsularbeamte behalten sich jedoch das Recht vor, bei Bedarf von jedem Antragsteller ein Interview zu verlangen.
Die neue Regelung ersetzt das am 18. Februar 2025 eingeführte vereinfachte Visum-Interviewbefreiungssystem.
Empfehlung:
Antragstellern wird dringend geraten, die offiziellen Websites der US-Botschaften und Konsulate für aktuelle Informationen zu Visabestimmungen und verfügbaren Dienstleistungen zu prüfen.
