In Aserbaidschan wird seit Langem darüber diskutiert, inwiefern Untersuchungen und Behandlungen bei Krebserkrankungen von der Pflichtkrankenversicherung (PKV) übernommen werden. Die nationale Gesetzgebung sieht hierzu eine Reihe von Maßnahmen vor.
So wurde in den Jahren 2006–2010 das „Programm zur Versorgung onkologischer Patienten mit grundlegenden Antitumor-Medikamenten“ verabschiedet, im Rahmen dessen bestimmte Medikamente kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Laut Artikel 4.3 des Gesetzes „Über die onkologische Versorgung“ aus dem Jahr 2006 haben aserbaidschanische Staatsbürger mit onkologischen Erkrankungen Anspruch auf medizinische Versorgung in staatlichen Einrichtungen, finanziert aus dem Staatshaushalt. Artikel 12.1 desselben Gesetzes bestätigt, dass Untersuchung und Behandlung von Krebspatienten vom Staat bezahlt werden. Seit 2007 werden hierfür Haushaltsmittel bereitgestellt.
Im Jahr 2024 wurden für den Bedarf des Nationalen Onkologischen Zentrums 650.000 Manat aus dem Staatshaushalt bereitgestellt. Darüber hinaus sind in diesem Jahr für Untersuchungen, Behandlungen, Rehabilitation, Medikamentenversorgung und die Verbesserung der technischen Ausstattung 48,3 Millionen Manat vorgesehen – wie im „Jahresbericht über die Ausführung des Staatshaushalts der Republik Aserbaidschan für 2024“ dokumentiert.
Laut der vom Präsidenten genehmigten sozioökonomischen Entwicklungsstrategie Aserbaidschans für 2022–2026 soll die staatliche Agentur für PKV gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium den Anteil frühzeitig erkannter Krebserkrankungen bis 2026 auf 45 % erhöhen.
Trotzdem ist vielen immer noch nicht klar, welche konkreten Leistungen vom Staat übernommen werden.
Laut Pressestelle der staatlichen Agentur für Pflichtkrankenversicherung wird medizinische Hilfe für Krebspatienten in öffentlichen medizinischen Einrichtungen des Gesundheitsministeriums gesetzlich aus dem Staatshaushalt finanziert. Im Rahmen der PKV werden Leistungen zur Früherkennung von Krebsvorstufen abgedeckt, darunter funktionelle, bildgebende, labor- und endoskopische Diagnostik: Dazu zählen Ultraschall, Mammographie, Biopsie, Tumormarker, PAP-Test, Röntgen, Hysteroskopie, CT, MRT, Zystoskopie, Koloskopie und weitere Untersuchungen.
Diese Maßnahmen sollen helfen, Krebsvorstufen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln, um die Entstehung bösartiger Tumore zu verhindern. Außerdem übernimmt die PKV Operationen zur Entfernung bestimmter gutartiger Tumore.
Die Agentur teilte mit, dass aktuell gemeinsam mit zuständigen Stellen darüber beraten wird, weitere onkologische Leistungen in das PKV-Paket aufzunehmen. Dazu werden die aktuelle Situation, medizinische Statistiken, die finanzielle Belastung und die Möglichkeiten des PKV-Haushalts ausgewertet.
Laut dem Staatlichen Statistikkomitee wurden im vergangenen Jahr in Aserbaidschan 73.875 Krebspatienten registriert, darunter 28.098 Männer und 45.777 Frauen. Im gleichen Zeitraum starben 9.681 Menschen an bösartigen Neubildungen.
