In Aserbaidschan stoßen viele Bürger auf Schwierigkeiten, wenn sie die sogenannte “Kupcha” beantragen – ein offizielles Dokument, das ihr Eigentumsrecht an einer Immobilie bestätigt. Ohne dieses Papier ist eine Registrierung im staatlichen Grundbuch nicht möglich, wodurch die Eigentümer ihre Rechte nicht vollständig nachweisen können.
Der Anwalt Amid Askerov erklärte gegenüber Metbuat.az, dass das Gesetz über das staatliche Immobilienregister klare Regeln für alle Vorgänge vorsieht: die erstmalige Eintragung von Eigentumsrechten, deren Übertragung, Belastungen wie Hypotheken oder auch die Beendigung von Rechten.
Seinen Angaben zufolge entstehen Probleme meist durch fehlende Unterlagen. Bei Einfamilienhäusern fehlt oft der Nachweis über das Eigentum am Grundstück oder das Grundstück ist nicht für Wohnbebauung vorgesehen. Bei Mehrfamilienhäusern wiederum liegt häufig weder eine Abnahmebescheinigung noch eine Nutzungsgenehmigung vor, die die Bewohnbarkeit des Gebäudes bestätigen.
Askerov rät Käufern von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen dringend, alle Eigentumsnachweise vorab sorgfältig zu prüfen und Kaufverträge nur auf offiziellem Wege abzuschließen. Andernfalls könnten langwierige Schwierigkeiten bei der Erlangung der “Kupcha” entstehen.
Rechtsexperte erklärt, wie Eigentümer Probleme bei Immobilienurkunden vermeiden können
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