Aserbaidschans Präsident Ilham Aliyev hat Änderungen des Mediengesetzes unterzeichnet, die strengere Vorschriften einführen und die Gründe für die Streichung eines Mediums aus dem offiziellen Medienregister erweitern.
Nach den neuen Bestimmungen können nicht-audiovisuelle Medien in folgenden Fällen gestrichen werden:
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Plagiat und Quellenmissbrauch: Inhalte ohne korrekte Quellenangabe oder über das erlaubte Drittel hinaus ohne Vertrag oder Abo veröffentlichen, nach zwei formellen Verwarnungen in einem Jahr.
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Ausländische Finanzierung: Nicht-audiovisuelle Medien, die Gelder von ausländischen Personen, Organisationen oder Unternehmen erhalten, die nicht zu den Gründern gehören, können gestrichen werden. Ausländische Sponsoren dürfen max. 25% pro Produkt ausmachen.
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Fehlende Pflichtangaben: Online-Medien, die gesetzlich vorgeschriebene Daten (Unternehmen, Redaktion, Kontakte) nicht veröffentlichen, oder Printmedien ohne Angaben zu Redaktion, Datum und Auflage riskieren den Ausschluss.
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Vorstrafen der Gründer: Wird ein Gründer oder Leiter wegen schwerer Straftaten verurteilt, kann das Medium gestrichen werden.
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Schutz von Minderjährigen: Wiederholte Veröffentlichung personenbezogener Daten von Minderjährigen in Straf- oder Opfersachen ohne Zustimmung führt nach drei Verwarnungen zum Ausschluss.
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Agentur-Betriebsanforderungen: Nachrichtenagenturen ohne Verträge mit 20 Medien oder ohne akkreditierte Journalisten in 5 Ländern können gestrichen werden. 80% ihrer Monatsproduktion müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen.
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Ausländische Medien in Aserbaidschan: Ausländische Medienbüros müssen die Inhaltsvorschriften vollständig einhalten, sonst droht die Streichung.
Diese Änderungen verschärfen die staatliche Kontrolle über die Informationslandschaft in Aserbaidschan deutlich.
