Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat ein Dekret unterzeichnet, das Änderungen an der Verordnung zur Anwendung des Gesetzes „über die Möglichkeit, dass türkischsprachige Ausländer ihre Berufe und Handwerke frei ausüben und in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Organisationen oder Betrieben in der Türkei arbeiten können“ vorsieht.
Das Dekret wurde im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht.
Künftig müssen Bürger türkischsprachiger Länder folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten: Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; keine Gefährdung der Sicherheit bei der Berufsausübung; Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Zertifikate; sowie Zugehörigkeit zur türkischen Gemeinschaft.
