Einige Einzelheiten des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Leiter der Präsidialverwaltung Aserbaidschans, Ramiz Mehdiyev, sind bekannt geworden.
Nach Informationen der Agentur APA führte der Staatssicherheitsdienst (SSD) umfassende operative und technische Maßnahmen rund um Ramiz Mehdiyev bereits lange vor der Einleitung des Strafverfahrens durch. Eine Entscheidung des Bezirksgerichts Sabail vom 13. August 2025 genehmigte diese Maßnahmen.
In dieser Woche legten Mehdiyevs Anwälte Berufung gegen mehrere Beschlüsse ein, die vor der Anordnung des Hausarrests getroffen worden waren. Zu diesem Zweck machten sie sich mit den Materialien des beim SSD eingeleiteten Strafverfahrens sowie mit den vom Gericht auf Antrag des Dienstes erlassenen Beschlüssen vertraut.
Den Angaben zufolge erfolgten sowohl die Überwachung von Kommunikationskanälen als auch die Durchsuchungen im Verlag „Şərq-Qərb“ und an weiteren Orten auf Grundlage dieser Gerichtsentscheidung.
In früheren Medienberichten wurde nur Zaur Abiyev als Anwalt von Mehdiyev genannt.
Nach APA-Informationen hat Ramiz Mehdiyev jedoch drei Anwälte. Er hat zwei weitere engagiert, deren Namen bisher nicht bekannt gegeben wurden.
Am 14. Oktober ordnete das Bezirksgericht Sabail in Baku für Ramiz Enver oglu Mehdiyev vier Monate Hausarrest an.
Im Rahmen des beim SSD eingeleiteten Strafverfahrens wird ihm zur Last gelegt, gegen Artikel 278.1 (Handlungen zur Übernahme der Staatsgewalt), Artikel 274 (Landesverrat) und Artikel 193-1.3.2 (Legalisierung von durch Straftaten erlangtem Vermögen) des Strafgesetzbuches Aserbaidschans verstoßen zu haben.
Ramiz Mehdiyev leitete die Präsidialverwaltung von 1995 bis 2019.
