Tierschutz ist weltweit nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtliche Priorität. Die Schweiz war 2002 Vorreiter und erkannte Tiere als „Rechtssubjekte“ an. Deutschland schrieb den Tierschutz in seine Verfassung. Neuseeland stufte Tiere 2015 als „fühlende Wesen“ ein.
In Aserbaidschan bildet Artikel 39 der Verfassung die Grundlage, der ein Recht auf eine gesunde Umwelt und den Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten garantiert.
Verwaltungsstrafgesetzbuch:
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Artikel 274: Tierquälerei (Schmerzen, Misshandlung, Kämpfe) → Geldstrafe 500–800 Manat. Öffentlich oder in Medien: 800–1000 Manat. Bei Verletzung: 1000–1500 Manat. Bei Tod: 1500–2000 Manat oder bis zu 1 Monat Arrest.
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Propaganda oder kommerzielle Nutzung grausamer Inhalte: 1000–1500 Manat oder Arrest bis 1 Monat.
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Artikel 291: Verletzung der Schutzbestimmungen für Arten im „Roten Buch“ → 1000–1300 (Privatpersonen), 3000–4000 (Amtsträger), 6000–8000 (juristische Personen).
Zusätzlich regelt das Veterinärgesetz die tierärztliche Versorgung, die Sicherheit kontrollierter Waren und den Schutz der Bevölkerung vor Zoonosen.
Quelle: Bizim.Media
