Arbeitsrenten sind ein zentrales Element des sozialen Sicherungssystems in Aserbaidschan. Sie sichern ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Familien beim Verlust des Ernährers ab und sind durch das Gesetz „Über Arbeitsrenten“ geregelt.
Es gibt drei Arten von Arbeitsrenten: Altersrente, Hinterbliebenenrente und Invalidenrente. Viele Bürger fragen sich jedoch: Kann eine bereits bewilligte Rente gestoppt oder gestrichen werden?
Vugar Bayramov, Mitglied des Parlamentsausschusses für Wirtschaftspolitik, Industrie und Unternehmertum, erläuterte die Situation:
„Frauen, die 64 Jahre alt werden, haben Anspruch auf eine Arbeitsrente, wenn sie mindestens eine Bedingung erfüllen: das erforderliche Mindestkapital angespart, 25 Jahre Beschäftigungszeit oder mindestens eine Einzahlung von einem Manat in den Pensionsfonds vor dem 1. Juli 2018. Dann wird das Recht automatisch gewährt.“
Er betonte: „Eine gesetzlich zugesprochene Altersrente kann nicht willkürlich ausgesetzt werden.“
Bayramov hob hervor, dass ohne Verstöße keine der drei Rentenarten – Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente – gestoppt werden darf.
Allerdings wies er darauf hin, dass in letzter Zeit vermehrt Verstöße bei der Vergabe von Renten und Beihilfen festgestellt wurden.
„Oft geht es dabei um Fehler oder Gesetzesverstöße aus früheren Jahren, insbesondere bei Invalidenrenten oder bei unrechtmäßig gewährten Leistungen. In solchen Fällen können Zahlungen natürlich gestoppt werden“, so der Abgeordnete.
Quelle: Baku.ws
