Infolge des bewaffneten Konflikts mit Armenien wurden Hunderttausende Aserbaidschaner aus ihrer Heimat vertrieben. Fast drei Jahrzehnte lang lebten sie als Binnenvertriebene in eigens errichteten Siedlungen und Städten in verschiedenen Regionen Aserbaidschans.
Nach dem Sieg im Vaterländischen Krieg und der Wiederherstellung der territorialen Integrität des Landes begann ein neues Kapitel – die schrittweise Rückkehr der Vertriebenen in ihre angestammten Gebiete in Karabach.
Mit der Rückkehr vieler Familien stellt sich nun die Frage, was mit den frei werdenden Wohnungen geschieht.
Das Staatliche Komitee für Flüchtlinge und Binnenvertriebene teilte mit, dass das vorrangige Rückkehrrecht auf die befreiten Gebiete jenen gewährt wird, die unter den schwierigsten Wohnbedingungen lebten. Vorrangig werden Familien umgesiedelt, die vorübergehend in baufälligen Gebäuden – Wohnheimen, Sanatorien, unvollendeten Bauten – oder in Wohnungen anderer Personen untergebracht waren.
Die in Baku, Sumgait und anderen Städten frei werdenden Wohnungen bleiben nicht leer, sondern werden vorübergehend an andere bedürftige Binnenvertriebene vergeben.
„Umsiedlungen aus speziell für Binnenvertriebene errichteten Wohnkomplexen kommen nur sehr selten vor. Wenn eine Wohnung frei wird, wird ihre erneute Zuteilung vor allem nach dem sozialen Status der Familie entschieden“, heißt es in der Mitteilung des Komitees.
Gemäß Beschluss Nr. 65 des Ministerkabinetts von Aserbaidschan „Über die Vergabe von Wohnraum aus dem Fonds für die vorübergehende Unterbringung von Binnenvertriebenen“ besitzen diese Wohnungen einen besonderen Rechtsstatus: Sie dürfen weder verkauft, verschenkt, übertragen, vermietet, verpfändet noch auf andere Weise veräußert werden. Zudem ist es den Bewohnern untersagt, fremde Personen dort einziehen zu lassen.
Quelle: Modern.az
