Nach dem Tod eines Kreditnehmers können seine Verbindlichkeiten entweder erlassen oder von anderen Personen übernommen werden. Der Ablauf hängt vom Kredittyp und einer möglichen Versicherung ab, berichtete Oxu.Az unter Berufung auf Xəzər TV.
Laut dem Wirtschaftsexperten Akram Hasanov können Schulden nicht eingetrieben werden, wenn der Verstorbene kein Vermögen und keine Erben hinterlässt.
„Hypothekendarlehen unterscheiden sich in dieser Hinsicht deutlich von anderen Kreditarten“, betonte Hasanov. Wenn der Kreditnehmer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, wird die Schuld nach seinem Tod von der Versicherungsgesellschaft beglichen.
„Nur bei langfristigen Krediten, wie etwa Hypotheken, verlangen Banken eine obligatorische Versicherung. Bei anderen Kreditarten ist dies nicht erforderlich. Da Versicherungen jedoch zusätzliche Kosten verursachen, verzichten viele Bürger bewusst auf diesen Schutz“, fügte der Experte hinzu.
