In Aserbaidschan wächst der Unmut: Manche Banken lehnen offenbar selbst leicht beschädigte Geldscheine ab — obwohl sie gesetzlich zum Umtausch verpflichtet sind.
Der Bankexperte Akram Gasanov gegenüber Hit.az: Das Gesetz ist eindeutig — ein Schein muss entweder ganz sein oder, wenn er zerrissen ist, müssen bei Übereinanderlegen der Teile 100 % des Scheins entstehen. Ein Umtausch ist auch möglich, wenn noch mindestens 60 % des Scheins vorhanden sind.
Gasanov betont: Banken müssen in solchen Fällen tauschen; verweigern sie dies, sollten Bürger die Zentralbank einschalten.
Was tun, wenn die Bank beschädigtes Geld nicht annimmt?
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