Rechtsgrundlage ist das Gesetz „Über die Staatsbürgerschaft der Republik Aserbaidschan“ sowie die dazugehörigen Regelwerke.
Ausländer und Staatenlose können die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllen. Das Verfahren stützt sich auf klare Kriterien: Aufenthaltsdauer, finanzielle Stabilität, Sprachkenntnisse und Loyalität zur Verfassungsordnung.
Hauptvoraussetzungen:
– Mindestens fünf Jahre ununterbrochener, legaler Aufenthalt in Aserbaidschan (ab Erhalt der Aufenthaltserlaubnis).
– Nachweis von Aserbaidschanischkenntnissen (Prüfung: Lesen, Schreiben, Sprechen).
– Legale Einkommensquelle, die ein angemessenes Leben ermöglicht.
– Schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung von Verfassung und Gesetzen.
Sonderfälle:
– Personen mit besonderen Leistungen in Wissenschaft, Technologie, Kultur oder Sport.
– Personen mit besonderer Bedeutung für Aserbaidschan oder besonderen Verdiensten (Großinvestoren, Experten in Schlüsselbranchen).
In diesen Fällen kann die Staatsbürgerschaft ohne die üblichen Voraussetzungen durch Präsidialentscheidung erteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
– Antrag und Schreiben an den Präsidenten (je 2 Exemplare).
– Lebenslauf (2 Exemplare).
– 4 Fotos (3×4 cm).
– Zahlungsnachweis der Staatsgebühr (110 Manat).
– Sprachnachweis.
– Notariell beglaubigte Kopie und Übersetzung des Passes.
– Einkommensnachweis.
– Zusätzliche Unterlagen bei Antrag über Bürgen.
– Dokumente für ehemalige Bürger zur Wiederherstellung.
Einreichung der Unterlagen:
– In Aserbaidschan: Staatlicher Migrationsdienst oder ASAN-Zentren.
– Im Ausland: diplomatische Vertretungen Aserbaidschans.
Die endgültige Entscheidung trifft der Präsident der Republik Aserbaidschan.
Quelle: Baku.ws
