In der russischen Staatsduma wird derzeit ein neues Gesetz zum Schutz der Ruhe in Mehrfamilienhäusern vorbereitet. Zum bestehenden Nachtlärmverbot von 23:00 bis 07:00 Uhr kommen weitere Einschränkungen hinzu. Dem Gesetzentwurf zufolge soll es künftig auch eine „Stunde der Ruhe“ am Tag geben – von 13:00 bis 15:00 Uhr. An Werktagen sollen Bau- und Renovierungsarbeiten nur noch zwischen 09:00 und 19:00 Uhr erlaubt sein. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Nicht nur laute Fernseher, Staubsauger und Musik sind dann untersagt, sondern auch Hundegebell, Katzengejammer und Streitigkeiten zwischen Nachbarn.
Solche Regelungen gelten bereits in Aserbaidschan. Nach Artikel 521 des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten wird der Gebrauch von Lautsprechern, laute Fernseher oder Kassettenrekorder zwischen 00:00 und 07:00 Uhr sowie die Störung des Ruhebedürfnisses der Nachbarn mit Geldstrafen von 150 bis 200 Manat geahndet.
In der Praxis trauen sich viele Bürger jedoch nicht zu beschweren, und die Ruhestörer zeigen oft kein Schuldbewusstsein, da sie meinen, in den eigenen vier Wänden tun und lassen zu können, was sie wollen. Besonders am Wochenende ist das Problem akut: Nach einer anstrengenden Arbeitswoche werden viele schon frühmorgens vom Lärm durch Bohrmaschinen und Bauarbeiten geweckt.
Daher stellt sich die Frage: Sollten wir dem Beispiel des Nachbarlandes folgen, die Strafen verschärfen und die bestehenden Regeln überarbeiten?
Rechtsanwalt Afsar Agayev erklärte, dass eine Übernahme der russischen Regelungen bereits im Milli Mejlis diskutiert werde. Mit den entsprechenden gesetzlichen Anpassungen sei die Umsetzung des Projekts durchaus möglich.
„Zumindest auf kommunaler Ebene könnte man Informations- und Aufklärungskampagnen durchführen und soziale Projekte nutzen, um das Verhalten der Bürger zu beeinflussen.
Wenn es nur bei Geldstrafen bleibt, werden die Leute die Ruhe ausschließlich aus Angst vor Kosten einhalten. Entscheidend ist, das gesellschaftliche Bewusstsein und die Kultur zu fördern“, so der Anwalt.
