Baku | 28. Juli 2025
Junge Männer, die eine berufliche Ausbildung absolvieren, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Aufschub ihres Wehrdienstes.
Dieses Recht ist im Artikel 21.1.2 des Gesetzes ‘Über die Militärpflicht und den Militärdienst’ der Republik Aserbaidschan verankert.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes haben Wehrpflichtige, die sich in berufsbildenden Einrichtungen befinden und vor Beginn ihrer Ausbildung in diesen Bildungseinrichtungen keine vollständige Sekundarschulbildung abgeschlossen haben, Anspruch auf Aufschub des obligatorischen Militärdienstes. Dieser Aufschub gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres und gewährleistet somit einen unterbrechungsfreien Bildungsverlauf.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Aufschubrecht ausschließlich für Personen gilt, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Nach Erreichen des 20. Lebensjahres bleibt der Wehrdienst gemäß geltendem Recht für diese Bürger obligatorisch.
