Der Aufsichtsrat, der die Arbeit des Fonds für studentische Bildungskredite leitet, hat Beschlüsse in Bezug auf kürzlich in Fach- und Hochschulen aufgenommene Studierende gefasst.
Laut dem Fonds beträgt die Mindestpunktzahl für Bewerber auf Sub-Bachelor-Niveau, die in Einrichtungen der mittleren Fachbildung einen Standard-Bildungskredit erhalten möchten, 110 Punkte. Für Studierende, die in Spezialfächer mit besonderen Fähigkeiten aufgenommen wurden, wurde die Mindestpunktzahl für das erste Semester des ersten Studienjahres auf 40 festgelegt.
Diese Mindestanforderung gilt ausschließlich für diejenigen, die den Standard-Bildungskredit nutzen wollen.
Eine weitere Neuerung betrifft Studierende, die auf Grundlage des Scholastic Aptitude/Assessment Test (SAT) an Hochschulen aufgenommen wurden. Auch ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, im ersten Semester des ersten Studienjahres einen Standardkredit zu erhalten. Die Mindestpunktzahl im SAT wurde auf 1200 Punkte festgelegt.
