In Aserbaidschan können Bürger, die sich keinen Anwalt leisten können, kostenlose Rechtsberatung vom Staat erhalten – sowohl in Straf- als auch in Zivilverfahren.
Rechtsanwalt Vusal Jafarov erklärt: Laut Strafprozessordnung wird Angeklagten oder Verdächtigen ohne Mittel ein Verteidiger auf Staatskosten gestellt.
Das Gleiche gilt im Zivilrecht: Wenn die Mitwirkung eines Anwalts vorgeschrieben ist, aber die Parteien kein Geld haben, ordnet das Gericht auf schriftlichen Antrag einen Anwalt auf Staatskosten an.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
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Menschen mit 61–100% Behinderung ohne Arbeit,
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Kinder mit Behinderung,
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Opfer von Menschenhandel und häuslicher Gewalt,
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Waisen und Minderjährige ohne elterliche Fürsorge,
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Familien mit staatlicher Sozialhilfe,
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registrierte Arbeitslose,
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Personen mit Einkommen weit unter dem Existenzminimum.
Die Anträge werden von den zuständigen Bezirks- oder Stadtgerichten geprüft.
Quelle: Bizim.Media
