Das Arbeitsgesetzbuch regelt klar die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In der Praxis treten jedoch manchmal unvorhergesehene Umstände auf, die zusätzliche Fragen aufwerfen. Zum Beispiel, kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter ohne vorherige Kündigung entlassen?
Der Vorsitzende des Verbands zum Schutz der Arbeitsrechte, Sahib Mamedov, erklärte, wann ein Arbeitsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt werden kann. Laut dem Experten hängt dies von den spezifischen Gründen ab, die im Gesetz vorgesehen sind.
“Zu diesen Gründen gehören das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags, Personalabbau, Unternehmensauflösung oder die Nichterfüllung von Arbeitsaufgaben. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber gemäß Artikel 70 des Arbeitsgesetzbuches den Vertrag einseitig kündigen, wenn der Mitarbeiter die Zertifizierung nicht besteht”, sagte Mamedov.
Der Gesprächspartner betonte, dass in der Regel der Mitarbeiter im Voraus informiert werden muss.
“Die Kündigungsfrist hängt von der Versicherungserfahrung des Mitarbeiters ab: je länger diese ist, desto länger ist die Kündigungsfrist. Gleichzeitig muss im Falle der Nichterfüllung von Arbeitsfunktionen zunächst eine Erklärung des Mitarbeiters eingeholt werden, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. Mitarbeiter, die die Zertifizierung nicht bestehen, erhalten ebenfalls in der Regel eine vorherige Benachrichtigung. Im Falle des Auslaufens eines befristeten Arbeitsvertrags ist jedoch keine Vorankündigung erforderlich”, erklärte er.
Mamedov präzisierte auch: Nach den Änderungen im Arbeitsgesetzbuch wird der Vertrag automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert, wenn er innerhalb einer Woche nach Ablauf nicht gekündigt wird.
